Krankentransporte

Wir möchten Sie gerne bei den bürokratischen Besonderheiten einer Krankentransportfahrt unterstützen und haben dazu einige Tipps für Sie.

Teilen Sie dem Fahrer/der Fahrerin gleich zu Beginn der Fahrt mit, daß es sich um eine Krankenbeförderung handelt.

1. Gesetzlich versichert

Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse händigen Sie dem Fahrer/der Fahrerin gleich zu Beginn der Fahrt die Verordnung  einer Krankenbeförderung (KTS = Krankentransportschein) aus.

  • Haben Sie bereits eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse erhalten, geben Sie auch diese dem/r Taxifahrer/in. Ist als Grund der Beförderung 1a), 1b) oder 1c) angekreuzt, ist diese Genehmigung nicht erforderlich.
  • Sind Sie von der Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils befreit, zeigen Sie die Befreiungsbescheinigung bitte vor.
  • Der/die Fahrer/in prüft die Verordnung auf Versicherungszugehörigkeit und Vollständigkeit, füllt die erforderlichen Felder aus und bittet Sie auf der Rückseite der Verordnung zu unterschreiben.
  • Die gesetzliche Zuzahlung zahlen Sie bitte direkt an den/die Fahrer/in. Ohne Befreiung beträgt diese Zuzahlung 10% des Fahrpreises, mindestens 5,- €, maximal 10,- €.

Verordnung für Hin- und Rückfahrt (Doppel-KTS)
In diesem Fall sind rechts oben auf dem Formular jeweils Hin- und Rückfahrt angekreuzt. Wenn es dem/der Taxifahrer/in nicht möglich ist auch die Rückfahrt zu übernehmen bezahlen Sie bitte die Hinfahrt regulär an den/die Fahrer/in. Der Fahrpreis wird mit dem Fahrpreisanzeiger nach dem gültigen Taxitarif ermittelt. Sie erhalten darüber eine Quittung.

Bei der Rückfahrt zeigen Sie dem Fahrer vor Fahrtbeginn die Verordnung und die Quittung. Für diese Rückfahrt erhält der/die Fahrer/in die Verordnung und die Quittung, Sie erhalten dafür den gezahlten Fahrpreis. Bitte beachten Sie, dass Sie maximal den von der Krankenkasse erstatteten Betrag erhalten können.

Hinweis: Um die Umstände zu vermeiden, in Vorkasse treten zu müssen, können Sie den Arzt bitten, jeweils einen Krankentransportschein für die Hinfahrt und einen für die Rückfahrt auszustellen. So kann jede Fahrt separat durch das jeweilige Taxiunternehmern mit ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.

Serienbehandlung / Dauerverordnung (Dauer-KTS)
Haben Sie eine Verordnung einer Krankenbeförderung für mehrere Fahrten über einen bestimmten Zeitraum erhalten, holen Sie bitte die Genehmigung der Krankenkasse vorab ein. Nach Erhalt der Genehmigung buchen Sie bitte die Taxifahrten zu diesen Terminen über unsere Verwaltung 0228 55 55 50.
Die Taxifahrten werden dann einzeln auf roten Formularen bestätigt. Diese im Taxi vorgehaltenen „roten Zettel” füllt der/die Fahrer/in aus, Sie quittieren bitte mit Ihrer Unterschrift. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernimmt die Taxizentrale. Für die evtl. anfallende Zuzahlung erhalten Sie eine Rechnung am Ende der Behandlung.

2. Privat versichert

Als Versicherter einer privaten Krankenkasse oder als Beihilfeberechtigter verbleibt die Verordnung bei Ihnen. Sie sind gehalten die Taxifahrt im Anschluß beim Fahrer/in zu begleichen. Bitte rechnen Sie diese Kosten wie gewohnt mit Ihren Erstattungsstellen ab.

3. Arbeitsunfall

Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die Kosten in der Regel eine Berufsgenossenschaft. Der/die Fahrer/in prüft die Verordnung auf Vollständigkeit, füllt die erforderlichen Felder aus und bittet Sie auf der Rückseite der Verordnung zu unterschreiben.

Selbstverständlich erhalten Sie für alle getätigten Zahlungen eine Quittung.